Leitfaden zum Vorgehen bei Konflikten
Wenig ist verbindender als bereinigte Konflikte.
Durch die konstruktive Konfliktbearbeitung werden die Bedürfnisse der Konfliktparteien ernstgenommen, weiterer Eskalation wird entgegengewirkt und ein gutes Miteinander im gegenseitigen Verständnis wird gefördert.
Wertschätzender, nachvollziehbarer und korrekter Umgang mit kritischen Rückmeldungen soll Wiederholungen und Eskalationen vermeiden.
Lesen Sie hier unseren Leitfaden zum Vorgehen bei Konflikten:
Ombudsstelle, Temis
Die Ombudsstelle hat in erster Linie beratende und vermittelnde Funktion. Sie kann Empfehlungen abgeben.
Die Ombudsstelle ist gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet, insbesondere was Informationen über die Organisation der Rafaelschule, seine Geschäfte, Mitarbeitenden und sene SchülerInnen und KlientInnen angelangt.
Die Ombudsstelle garantiert den ratsuchenden und meldenden Personen gegenüber absolute Vertraulichkeit. Diese wird nur aufgehoben, wenn die an die Ombudsstelle gelangenden Personen bereit sind, für die nötigen Abklärungen die Angaben zu ihrer Personen nach aussen offen zu legen. Einzige Ausnahme bildet die begründete Annahme einer schweren und akuten Gefährdung, welche die Ombudsstelle veranlassen kann, im Interesse einer Person zu intervenieren.
Die Ombudsstelle hat keine Entscheidungs- und Weisungsbefugnis. Sie kann beraten, auf Wunsch der Beschwerdeführenden vermitteln und Empfehlungen abgeben.